Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeite ich überwiegend Familienangelegenheiten. Dazu gehören Ehescheidungen mit allen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgang und weitere Themenbereiche, die in Ihrer Familie eine Rolle spielen; das kann auch eine Generationenfrage sein, die in diesem Zusammenhang geregelt werden muss) sowie die Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Weiterhin übernehme ich gerne Ihre Vertretung in Verkehrsrechtsangelegenheiten. Hier liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Regulierung von Personenschäden, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine fachkompetente Begleitung bei der ärztlichen Begutachtung sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren erforderlich ist und den Ausgang der Regulierung entscheidend beeinflusst.

Neben diesen Rechtsgebieten sind wir auch im allgemeinen Zivilrecht und  auf Anfrage im Sozialrecht und Verwaltungsrecht tätig.

Alternativ zu kostenintensiven Rechtsstreigkeiten können Konflikte hier in einem Mediationsverfahren geklärt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass gemeinsam erarbeitete Ergebnisse Ihre Interessen umfassend berücksichtigen, anders als bei einer eventuell einseitigen gerichtlichen Entscheidung.

Als Erweiterung der Mediationstätigkeit ist die Kanzlei als Gütestelle staatlich anerkannt. Vorteil ist, dass Mediationsergebnisse vor der Gütestelle für vollstreckbar erklärt werden können, sodass sich eine zusätzliche gerichtliche Auseinandersetzung zur Erfüllung eines Mediationsergebnisses (z.B. einer Zahlungsverpflichtung)  damit erübrigt.